Ergo Hörgeräteversicherung bei Verlust- und Reparaturschäden

Die Ergo Hörgeräteversicherung sichert Sie finanziell gegen Reparaturkosten ab und leistet Ersatz bei Verlieren des Hörgeräts. Die Versicherung kann nicht online abgeschlossen werden und hat daher keinen Sofortschutz. Abgeschlossen werden kann die Versicherung entweder über die Ergo oder über teilnehmende Hörakustiker. Für die Ersattung nach Verlieren, Diebstahl oder Liegenlassen werden pauschal 40 % Selbstbeteiligung veranschlagt. Pro Reparatur wird eine Selbstbeteiligung von 30 % fällig.

Ergo Hörgeräteversicherung in Kürze

  • Ein Tarif: Erstattung bei Verlieren und Reparieren
  • Ab 4,45 € im Monat
  • Reparaturen: 30 € Selbstbeteiligung je Fall
  • Verlieren, Diebstahl, Liegenlassen, Totalschaden: 40 % Selbstbeteiligung
  • Laufzeit: 6 Jahre
  • Bis zu 2 Jahre nachträglich abschließbar

Tarif Details Ergo Hörgeräteversicherung

Verlieren, Diebstahl, Liegenlassen

Die Ergo Hörgeräteversicherung erstattet während der Laufzeit ein mal den Verlust eines Hörgeräts. Die Ursache ist zunächst unerheblich, inbegriffen sind auch Diebstahl oder Liegenlassen. Die Höhe der Erstattung errechnet sich aus der Höhe des Versicherungswerts (also dem Brutto-Hörgerätepreis ohne Berücksichtigung von Rabatten oder Krankenkassen-Zuzahlungen) abzüglich 40 % Selbstbeteiligung. Nachdem Ersatz für ein abhandengekommenes Hörgerät geleistet wurde, erlischt der Ergo Versicherungsschutz automatisch.

Reparaturen

Gegen 30 € Selbstbeteiligung je Fall erstattet die Ergo Hörgeräteversicherung auch Reparaturkosten. Im Hörgeräteschutz inbegriffen sind die meisten Schadensursachen, die auftreten können, wie beispielsweise: Bedienungsfehler (Batterieklappe bricht ab, ...), Unfall (stolpern, hinfallen, ...), Feuchtigkeit (Kondenswasser, ...) oder Vorsatz Dritter. Nicht übernommen werden die Kosten bei Schäden durch Vorsatz, höhere Gewalt oder natürliche Abnutzung. Totalschäden werden mit Verlust gleichgesetzt und dementsprechend geregelt.

Details: Schadenregulierung bei Verlieren, Liegenlassen und Totalschaden

Ausgangspunkt für die Berechnung der Erstattung nach Verlieren, Liegenlassen, Diebstahl oder Totalschaden ist der Brutto-Hörgerätepreis (=Versicherungswert). Das ist der Betrag, der auf der Rechnung des Hörakustikers zu finden ist, ohne Abzüge von Rabatten und Zuzahlungen der Krankenkasse. Von diesem Preis werden 40 % Selbstbeteiligung abgezogen, die Ergo Hörgeräteversicherung erstattet bei Verlust und Totalschaden also immer 60 % des Neupreises. Praxisbeispiel: Ein Hörgerät mit Neupreis 3000 € geht verloren. Nach Abzug der Selbstbeteiligung bleiben 1800 € übrig. Der Eigenanteil zum Kauf eines neuen Hörgeräts beträgt also 1200 €.

Laufzeit und Prämien der Ergo Hörgeräteversicherung

Laufzeit

Die Hörgeräteversicherung der Ergo wird für die gesamte Zeit bis zur erneuten Zuzahlung der Krankenkasse abgeschlossen. Die Maximallaufzeit beträgt demnach 6 Jahre. Bis zu 2 Jahre nach Kauf sind die Hörgeräte nachträglich versicherbar. Die gesamte Dauer verkürzt sich dann um den Zeitraum von Kauf bis Versicherungsabschluss. Zum dritten Versicherungsjahr hin kann die Hörgeräteversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden. Nach Regulierung eines Totalschadens oder Verlustfalls gilt die Ergo Hörgeräte Versicherung als automatisch beendet.

Versicherungsprämie

Die Prämie der Ergo Hörgeräteversicherung kann jährlich oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Hörgerätepreis. Ein Hörgerät unter 1000 € kann beispielsweise ab 53,50 € versichert werden.