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Eine Hörgeräteversicherung schützt bei Verlieren und Reparaturen

Kurz vor oder nach dem Kauf von Hörgeräten stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich, wenn meine Hörgeräte verloren gehen? Wer zahlt mir meinen Eigenanteil? Durchschnittlich zahlen NutzerInnen von Hörgeräten 1000,-  € pro Seite aus eigener Tasche, also zusätzlich zum Zuschuss der Krankenkassen. Im Verlustfall besteht die Schadenhöhe also nicht nur aus diesem Eigenteil, sondern auch aus Zuzahlung der Krankenkasse. Versicherungsunternehmen bieten für solche Fälle Hörgeräteversicherungen. Mehr noch: Die Versicherungen bieten häufig auch die Übernahme von Reparaturkosten. Denn im Laufe eines Hörgerätelebens kann viel mit diesen kleinen Hörhilfen passen. Häufigste Ursache: Handhabungsfehler. Aber auch Schäden am Gerät, die nicht durch die Garantie abgedeckt werden, beispielswiese wenn die Garantie abgelaufen ist oder Verschleiß beziehungsweise Abnutzung die Ursache sind.

Bild: Hörgeräteversicherung Krankenkasse Garantie

Hörgeräteversicherung: Garantie und Zuschuss

Bei herstellerseitigen Schäden wird das Hörgerät in der Regel durch den Hersteller ersetzt. Die Garantiedauer beträgt meist ein oder zwei Jahre.

Die Krankenkassen zahlen einen festen Reparatur-Zuschuss in Höhe von 125 und 150 € für 6 Jahre an den Hörakustiker.

Hörgeräteversicherungen leisten über diesen Betrag hinaus und zudem bei Schäden durch fehlerhafte Handhabung, Verschleiß und für Reparaturen des Zubehörs.

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Umfang einer Hörgeräteversicherung

Verlust

Ihre Hörgeräte sind einfach nicht mehr auffindbar. Verlust, Liegenlassen oder Verlieren. Hörgeräteversicherungen erstatten den Wert der Hörgeräte abzüglich eines Eigenanteils, der bei den Anbieter unterschiedlich hoch ist.

Reparaturen

Ist die sogenannte Reparaturpauschale der Krankenkassen aufgebraucht, was innerhalb der Nutzungsdauer von 6 Jahren schnell passieren kann, springt die Hörgeräte Versicherung ein. Je nach Versicherer werden 100% erstattet.

Unsachgemäße Handhabung

Schäden, die durch eine falsche Bedienung verursacht werden, werden im Rahmen einer Reparatur erstattet. Häufig reguliert werden Schäden an Ohrstücken, an den Schallschläuchen, am Gehäuse oder an der Batterieklappe.

Zubehör

Einige Versicherungen leisten bei Schäden bei herstellerseitigem Zubehör. Darunter zählen u.a. Akku-Ladestationen, Fernbedienungen, Bluetooth-Zubehör, TV Adapter sowie Reinigungs- und Trocknungsstationen.

Schweiß, Feuchtigkeit, Wasser

Kondensation im Gehäuseinneren durch Schwitzen oder eindringende Feuchtigkeit durch Duschen oder Regen: Schäden durch Korrosion im Gehäuseinneren können repariert und erstattet werden.

Verschleiß

Reparaturkosten durch Abnutzung oder Defekte am Verstärker, an Hörern, am Programmtaster, an der Batterieklappe sowie Elektronikschäden werden in der Regel von den Versicherern übernommen.

Umfang einer Hörgeräteversicherung

Die Auswahl der richtigen Hörgeräteversicherung

Wer seine Hörgeräte versichern möchte, hat die Qual der Wahl unter einer Vielzahl von Hörgeräteversicherungen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld klarzumachen, welche Leistung man sich im Falle des Schadens von einer Versicherung wünscht, schließlich geht es um die privat geleistete Zuzahlung und damit oft um viel Geld. Klarheit schafft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen, die jedoch durchaus unübersichtlich sein können. Die folgende Auflistung dient als Anhaltspunkt dafür, worauf bei der Auswahl der Hörgeräteversicherung geachtet werden sollte.

Schutz bei Verlust und Reparaturkosten

Die Hauptsorge, weshalb viele Hörgeräteträger sich für eine Versicherung entscheiden: Die Hörgeräte gehen verloren. Während diese Sorge zwar durchaus berechtigt ist - immerhin kostet ein selbst zu zahlender Ersatz ein kleines Vermögen - sind jedoch auch Reparaturkosten ein Faktor, der über die Jahre ins Geld gehen kann. Hier sieht die Krankenkasse zwar eine Reparaturpauschale vor, diese ist jedoch auf etwa 140 € für die gesamte Nutzungsdauer von 6 Jahren begrenzt. Sobald die Pauschale aufgebraucht ist - dazu genügt manchmal nur ein einziger Reparaturfall - springt die Hörgeräteversicherung ein. Bei der Reparaturkostenabwicklung durch die Versicherung ist darauf zu achten, ob eine Selbstbeteiligung verlangt wird. Diese ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt: Manche wickeln Schäden ohne Selbstbeteiligung ab, andere übernehmen die Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz pro Fall. Mehr Infos zu Reparatur und -kosten finden Sie hier.

Neuwert oder Zeitwert? Erstattung bei Verlust

Hörgeräteversicherungen regulieren Verlustschäden ausgehend vom Brutto-Preis der Hörgeräte, also dem Grundpreis ohne Abzüge durch Rabatte oder die Krankenkasse. Für die Zeitwertberechnung wird pro Jahr ein Prozentsatz abgezogen, meistens 10 % bis 15 %. Bei Versicherungen ohne Zeitwertberechnung wird eine fixe prozentuale Selbstbeteiligung verlangt, beispielsweise 40 %. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz, sobald Ersatz geleistet wurde.

Maximale Schadenabdeckung mit Sofortschutz

Wichtig ist, darauf zu achten, bei welchen Schäden geleistet wird. Viele sogenannte Garantieverlängerungen, die beispielsweise bei manchen Hörakustikern abgeschlossen werden können, beinhalten nur einen Schutz bei ausgewählte Schadenursachen, nicht aber bei Eigenverschulden, unsachgemäßer Handhabung oder Schäden durch Schweißeinwirkung. Hörgeräteversicherungen, die auch bei diesen Schäden leisten, verwenden deshalb oft Begriffe wie "Komplettschutz" oder "Hörgeräte-Schutzbrief". Zum anderen ist wichtig zu wissen, ob die Hörgeräteversicherung einen Sofortschutz anbietet. Zum einen bedeutet das, dass die Versicherung ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden kann, zum anderen dass sie online abgeschlossen werden kann, also ohne Umweg über Bearbeitungszeiten durch Mitarbeiter.

Laufzeit und Kündigung

Gesetzliche Krankenkassen gewähren in der Regel alle sechs Jahre eine Zuzahlung für neue Hörgeräte. Damit für diesen gesamten Zeitraum der Schutz der Hörgeräte garantiert ist, muss im Vorfeld klar sein, wie lange die Versicherung läuft. Manche Versicherungen passen sich diesem Zeitraum an, aber auch Laufzeiten von 4 Jahren sind keine Seltenheit. Das bedeutet, dass je nach Versicherungsbeginn die letzten zwei Jahre nicht mehr versichert sind. Wenn die Versicherung jährlich im Abo abgeschlossen wird, verlängert sie sich für gewöhnlich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr, manchmal sogar über die sechs Jahre hinaus. Vor allem, wenn die Hörgeräte länger als sechs Jahre genutzt werden sollen ist das wichtig. Eine jährliche Laufzeit kann für gewöhnlich auch jährlich gekündigt werden. Umgekehrt bieten die meisten Versicherungen auch an, zu beginn eine festgelegte Laufzeit mit Einmalbetrag zu wählen. Der Vorteil hierbei: Die monatlich heruntergerechneten Kosten sind normalerweise günstiger im Gegensatz zur jährlichen Laufzeit.

Hörgeräte Versicherung beim Hörakustiker

Einige Hörakustik-Fachbetriebe bieten Versicherungslösungen an. Sie sind meist Teil von "Servicepaketen" oder "Rundum Sorglos-Paketen". Diese beinhalten häufig auch weitere Dienstleistungen, wie regelmäßige Reinigung, Überprüfung, Austausch von Kleinteilen oder auch kostenfreie Batterien. Spreng genommen handelt es hierbei nicht um Versicherungen, sondern um einen Service- und Ersatzversprechen. Somit unterliegen diese Pakete nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das wichtige Verbraucherrecht regelt. Verbindliche Versicherungsbedingungen (AVB) sind beispielsweise bei Versicherungen obligatorisch. Es ist daher wichtig, sich ausgiebig mit den Bedingungen der oben erwähnten Pakete auseinander zu setzen. Kommt es zu einem Schaden oder Verlust ist der Hörakustik-Fachbetrieb alleiniger Ansprechpartner.

Hörgeräte Versicherung

Die häufigsten Fragen und Antworten aus der Praxis.

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