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Hörgeräte finanzieren – die einfache und flexible Alternative bei der Hörgeräteversorgung

Bei der Versorgung mit neuen Hörgeräten spielt der Preis bei der Anschaffung meist eine entscheidende Rolle. Gerade wenn die neuen Hörsysteme eleganter, dezenter und technisch ausgereifter sein sollen, bleibt ein Eigenanteil bei der Finanzierung nicht aus. Trotz der Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen kann es passieren, dass man je nach Modell mehrere hundert bis zu wenigen tausend Euro selber zuzahlen muss.

Bei der Hörgeräteversorgung sollte man es vermeiden auf essenzielle Dinge nur aufgrund des Geldes zu verzichten. Somit kann eine zinsgünstige oder sogar zinsfreie Finanzierung oder der Abschluss eines Hörgeräte-Abonnements eine interessante Alternative zur Einmal-Zahlung darstellen.

 

Die Hörgerätefinanzierung – Ein Überblick

Verschiedene Hörakustiker bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung von Hörgeräten an. In Kooperation mit Finanzdienstleistern bieten die meisten Hörakustiker-Ketten eine zinsfreie Finanzierung von Hörgeräten an. Unterschiede kann es vor allem bei der Laufzeit, den Raten, oder den Zinsen geben. Hörakustiker-Ketten gewähren schon ab einer privaten Zuzahlung von 250 € die Möglichkeit einer Ratenzahlung, meist mit einer monatlichen Rate von ~50 €.

Wie in fast allen Bereichen des alltäglichen, kann es sich lohnen die verschiedenen Angebote erst einmal zu vergleichen. Hier erhalten Sie die Möglichkeit die Angebote verschiedener Banken miteinander zu vergleichen. Es lassen sich Betrag, Zeitraum und Verwendungszweck des Kredites flexibel einstellen, wobei sie bei der Finanzierung von Hörgeräten „freie Verwendung“ anklicken sollten.

Im Gegensatz zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei den Hörakustikern fallen hier in der Regel Zinsen an, dafür besteht mehr Spielraum beim Zeitraum der Abzahlung des Kredites.

 

Hörgeräteabonnement als Alternative zur Finanzierung

Beim Abonnement zahlen Sie einen monatlichen Betrag. Dieser ist abhängig von Modell und Laufzeit, welche meist 36 Monate ( 3 Jahre) beträgt. Gesetzliche Krankenkassen tragen auch in diesem Fall Ihren Pflichtanteil von rund 785 € pro Gerät. Zu beachten ist hier aber, dass die Krankenkasse ein erneutes Abo in der Regel erst wieder nach 6 Jahren bezuschusst.

Der Vorteil hierbei ist, dass sie bereits nach Ablauf des Abos wieder ein neues Hörgerät bekommen. Außerdem sind je nach Abo verschiedene Dinge, wie Ersatzgeräte im Reparatur- oder Schadensfall (mitunter gegen Selbstbeteiligung) oder auch (Teil-)Reparaturen mit im Abo inbegriffen.

Ein Abo ist im Vergleich zu einer eigenständigen Finanzierung meist teurer, deshalb lohnt es sich immer alle Services des Abonnements genau nachzurechnen und dann abzuwägen, was für einen sinnvoller ist. Es gilt zu beachten, dass Krankenkassen in der Regel nicht bereits nach 3 Jahren ein Abonnement neu Bezuschussen!

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Hörgeräte Finanzierung.